Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer : Gleiche Beiträge, aber unterschiedliche Leistungen
Die
Arbeitslosenversicherung steht auch Selbstständigen offen, wenn sie vor der
Gründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder
Arbeitslosengeld-Bezieher waren. Allerdings nutzen relativ wenige
Selbstständige die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, und
die Zahl der Versicherten ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Das geht
aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung (IAB) hervor. Kritisch sieht die Studie, dass bei der
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige die Beitragshöhe und die Höhe des
Anspruchs auf Arbeitslosengeld entkoppelt sind.
Anders als bei der
Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte hängt bei Selbstständigen die Höhe
der Beitragszahlungen nicht vom Verdienst ab: Versicherte in Ostdeutschland
zahlen pauschal rund 80 Euro im Monat, Versicherte in Westdeutschland gut 90
Euro. Das mögliche Arbeitslosengeld nimmt bei Selbstständigen mit dem früheren
Lohn und dem Bildungsabschluss zu.
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