Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer : Gleiche Beiträge, aber unterschiedliche Leistungen


Die Arbeitslosenversicherung steht auch Selbstständigen offen, wenn sie vor der Gründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Arbeitslosengeld-Bezieher waren. Allerdings nutzen relativ wenige Selbstständige die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, und die Zahl der Versicherten ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Kritisch sieht die Studie, dass bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige die Beitragshöhe und die Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld entkoppelt sind.
Anders als bei der Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte hängt bei Selbstständigen die Höhe der Beitragszahlungen nicht vom Verdienst ab: Versicherte in Ostdeutschland zahlen pauschal rund 80 Euro im Monat, Versicherte in Westdeutschland gut 90 Euro. Das mögliche Arbeitslosengeld nimmt bei Selbstständigen mit dem früheren Lohn und dem Bildungsabschluss zu.
Die IAB-Studie ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb0119.pdf.



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