Einsatz für Arbeit: IHK-Gastvortrag zum Thema Kurzarbeitergeld bei Baumaßnahmen

Was, wenn Betriebe aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses die Arbeitszeit vorübergehend verringern müssen? Dann zahlt die Arbeitsagentur unter bestimmten Voraussetzungen
Kurzarbeitergeld! Das dahinter stehende Konzept habe ich heute Abend Unternehmer*innen beim IHK-Unternehmer- und Gründerstammtisch präsentiert und diskutiert. Ich bin sicher, Kurzarbeitergeld kann die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei vorübergehendem Arbeitsausfall ermöglichen und damit Entlassungen vermeiden. Daneben haben wir viele weitere interessante Themen diskutiert: wie kann sich dieser tolle Landkreis für Menschen zum Leben und Arbeiten interessant machen, wie unterstützen wir Arbeitnehme*innen beim Nachholen des Berufsabschluss. Herzlichen Dank an die Industrie und Handelskammer für das östliche Mecklenburg-Vorpommern für die tolle Veranstaltungsserie - ich komme sehr gerne wieder.
Agentur für Arbeit Neubrarndenburg bringt weiter – wir für die Mecklenburgische Seenplatte!

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